Was ist bei vermieteten Häusern und Eigentümergemeinschaften zu beachten?
Nicht jedes Haus, das baulich für Photovoltaik geeignet ist, ist ein selbst bewohntes Einfamilienhaus. Oft haben wir es mit vermieteten Häusern oder Mehrfamilienhäusern zu tun, und manchmal auch mit Eigentümergemeinschaften.
Allen gemeinsam ist: Der entscheidende Ansprechpartner und Entscheider ist immer der Eigentümer bzw. Vermieter, denn das wird der spätere Anlagenbetreiber sein.
Verglichen mit einem selbst bewohnten Einfamilienhaus, wo der Solarstrom im eigenen Haushalt genutzt werden soll, ist der planerische Aufwand für uns und der steuerliche Aufwand für den Anlagenbetreiber größer. Oft muss vorab mit dem zuständigen Netzbetreiber ein sogenanntes Messkonzept erstellt werden, um baulichen Aufwand und Kosten überschaubar zu halten und dennoch zu einer genau messbaren, gerechten Verteilung des Solarstroms auf die Verbraucher zu kommen.
Klingt kompliziert? Ist es auch, aber nicht unmöglich! Gern nehmen wir die Herausforderung an und prüfen mit Dir gemeinsam die Machbarkeit Deines Miethauses oder Eures Gemeinschaftseigentums.
Teile uns hier Deine Anfrage mit und wir schauen gemeinsam, was wir für Dich oder für Euch tun können.